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Die Luxemburgische Staatsbürgerschaft
Flag of Luxembourg Am 1. Januar 2009 ist ein neues Gesetz über die luxemburgische Staatsbürgerschaft in Kraft getreten.

B. WIEDERERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÃœRGERSCHAFT
2. Personen mit einem Vorfahren, der die luxemburgische Staatsbürgerschaft durch Abstammung besaß (Artikel 29)
Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxemburgische Staatsbürgerschaft führt eine neue Möglichkeit der Wiedererlangung ein, deren Anwendung zeitlich begrenzt ist.
Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen können Personen:
- die einen männlichen oder weiblichen Vorfahren haben, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsbürgerschaft besaß; und
- die Nachfahren in direkter Linie, väterlicher- oder mütterlicherseits, dieses Vorfahren sind.
Die betreffende Person kann über die väterliche oder mütterliche Linie von Generation zu Generation weiter zurückgehen, um nachzuweisen, dass sie einen Vorfahren hat, der zum 1. Januar 1900 Luxemburger war.
Die Wiedererlangungserklärung muss bis spätestens zum 31. Dezember 2018 vor dem Standesbeamten unterzeichnet werden.
Die zu erfüllenden Voraussetzungen, die verlangten Unterlagen, das einzuhaltende Verfahren sowie die Rechtsmittel entsprechen denen, die auch für den vorgenannten Fall von Wiedererlangung vorgesehen sind.
Darüber hinaus ist ein weiteres Schriftstück erforderlich, nämlich eine Bescheinigung des Justizministeriums, Abteilung luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service de l?indigénat), dass der Bewerber zum 1. Januar 1900 einen Vorfahren luxemburgischer Staatsangehörigkeit hat, dessen Nachkomme in direkter Linie, väterlicher- oder mütterlicherseits, er ist.
mehr zu diesem Thema
Rapport d'évalutation septembre 2012  

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